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title: "Pflegegrad noch 2026 beantragen: was sich 2027 ändert"
description: "Ab 2027 sollen höhere Punktschwellen gelten (15/30/50). Es zählt der Tag des Antrags. So stellst du ihn formlos und belegbar bis 31.12.2026. Stand: Entwurf."
url: https://pflegegrad-tagebuch.de/pflegegrad-2026-beantragen/
lang: de
author: Dawid Szewczyk
published: 2026-11-04
updated: 2026-11-04
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# Pflegegrad noch 2026 beantragen: was sich 2027 ändert

**Kurz:** Laut Kabinettsentwurf des **Pflegeneuordnungsgesetzes** sollen für Anträge ab dem **1. Januar 2027** höhere Schwellen gelten: Pflegegrad 1 ab **15** statt 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab **30** statt 27, Pflegegrad 3 ab **50** statt 47,5. Entscheidend ist der **Tag des Antrags**, nicht der Tag der Begutachtung. Der Antrag geht **formlos**, ein Satz an die Pflegekasse reicht. Schick ihn so, dass du das Datum belegen kannst und er **vor dem 31. Dezember 2026** ankommt. Das Gesetz ist **noch nicht beschlossen**, die erste Lesung im Bundestag ist am **5. November 2026**.

> Keine Rechts- oder Pflegeberatung. Diese Seite erklärt, wie die Begutachtung nach SGB XI aufgebaut ist und wie ein Pflegetagebuch dabei hilft. Den Pflegegrad legt die Pflegekasse fest. Kostenlose Beratung bekommst du bei der Pflegeberatung deiner Pflegekasse (§ 7a SGB XI) oder einem Pflegestützpunkt.

## Was der Entwurf ändert (Stand 4. November 2026)

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Am 5. November 2026 berät der Bundestag ihn in erster Lesung. Danach müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen. Geplant ist, dass die Regeln am 1. Januar 2027 gelten. Bis dahin kann sich am Text noch etwas ändern.

Für die Begutachtung stehen im Entwurf vor allem neue Schwellen:

| Pflegegrad | Heute (§ 15 SGB XI) | Laut Entwurf für Anträge ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| 1 | 12,5 bis unter 27 Punkte | 15 bis unter 30 Punkte |
| 2 | 27 bis unter 47,5 Punkte | 30 bis unter 50 Punkte |
| 3 | 47,5 bis unter 70 Punkte | 50 bis unter 70 Punkte |
| 4 | 70 bis unter 90 Punkte | unverändert |
| 5 | 90 bis 100 Punkte | unverändert |

Dazu kommt eine neue Tabelle für die Umrechnung der Punkte (Anlage 2). In der Mobilität und in der Selbstversorgung braucht es künftig mehr Einzelpunkte für dieselbe Stufe, in Modul 6 (Alltag und soziale Kontakte) zählt ein einzelner Punkt nicht mehr. Dieselben Einschränkungen können also weniger Punkte ergeben. Wie die Punkte überhaupt entstehen, steht in [Pflegegrad berechnen: die 6 Module](https://pflegegrad-tagebuch.de/pflegegrad-punkte-module/).

Zwei weitere Punkte aus dem Entwurf:

- **Bestandsschutz.** Wer schon einen Pflegegrad hat, soll ihn nicht allein wegen der neuen Schwellen verlieren. Geht es jemandem wirklich besser, kann der Grad wie bisher sinken.
- **Längere Wartezeit.** Vom 1. Januar bis 30. April 2027 soll die Frist ausgesetzt werden, nach der die Pflegekasse spätestens 25 Arbeitstage nach dem Antrag entscheiden muss. Ausgenommen sind besonders dringliche Fälle.

## Warum der Tag des Antrags zählt

Laut Entwurf (§ 142b Abs. 1) gilt das Recht, das **am Tag der Antragstellung** gilt. Nur wenn die Pflegekasse von sich aus eine Wiederholungsbegutachtung anstößt, zählt der Tag der Begutachtung.

Ein Beispiel: Der Antrag geht am 10. Dezember 2026 bei der Pflegekasse ein. Der Gutachter kommt erst am 3. Februar 2027. Bewertet wird nach den heutigen Schwellen.

Wie viel das ausmachen kann, zeigt ein Fall mit erheblichen Einschränkungen bei der Selbstversorgung und kleineren in zwei anderen Modulen: zusammen 28,75 Punkte. Heute ist das Pflegegrad 2, nach dem Entwurf wäre es nur Pflegegrad 1. Bei Pflegegrad 2 gibt es heute 347 Euro Pflegegeld im Monat, bei Pflegegrad 1 gar keins.

Und noch etwas spricht für einen frühen Antrag, ganz unabhängig von der Reform: Leistungen gibt es ab dem Beginn des Monats, in dem du den Antrag stellst (§ 33 SGB XI). Ein Antrag im Dezember heißt, wenn er bewilligt wird, Geld ab dem 1. Dezember.

## So stellst du den Antrag, in fünf Minuten

Der Antrag geht an die **Pflegekasse**. Sie sitzt bei der Krankenkasse der Person, die Hilfe braucht. Ein Formular brauchst du dafür nicht, das schickt die Kasse danach. Ein Satz reicht, so beschreibt es auch die Verbraucherzentrale. Zum Beispiel:

> Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung für [Name, Geburtsdatum, Versichertennummer]. Bitte schicken Sie mir die Antragsunterlagen und bieten Sie mir eine Pflegeberatung an. [Ort, Datum, Unterschrift]

Damit du später belegen kannst, wann der Antrag angekommen ist:

- **Per Fax** mit Sendebericht, **per Einschreiben** oder über das **Online-Postfach** der Kasse. Den Beleg hebst du auf.
- **Nicht nur telefonisch.** Ein Anruf ist möglich, aber das Datum lässt sich schwer beweisen. Hast du schon angerufen, schick den Satz noch einmal schriftlich hinterher.
- **Für jemand anderen.** Stellst du den Antrag für deine Mutter oder deinen Vater, unterschreibt sie oder er mit, oder du legst eine Vollmacht bei.

Mit dem ersten Antrag hast du Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss dir dafür innerhalb von zwei Wochen einen Termin anbieten (§ 7b SGB XI), auf Wunsch bei euch zu Hause. Dort kannst du auch fragen, ob sich der Antrag in eurem Fall jetzt lohnt.

## Bis wann er ankommen muss

Der 31. Dezember 2026 ist ein Donnerstag. Davor liegen die Feiertage, und die Post braucht im Dezember länger. Ein Brief sollte deshalb **bis Mitte Dezember** raus. Fax und Online-Postfach gehen bis zuletzt, aber verlass dich nicht auf den letzten Tag.

## Für wen sich das lohnt, und für wen nicht

- **Es lohnt sich**, wenn schon heute regelmäßig Hilfe nötig ist, voraussichtlich für mindestens sechs Monate (so verlangt es § 14 SGB XI), und noch nie ein Antrag gestellt wurde.
- **Es kann sich lohnen**, wenn schon ein Pflegegrad besteht und es deutlich schlechter geworden ist. Auch ein Antrag auf Höherstufung ist ein Antrag. Wir lesen den Entwurf so, dass auch dafür das Antragsdatum zählt. Lass dir das von der Pflegeberatung bestätigen.
- **Es lohnt sich nicht**, wenn noch kaum Hilfe nötig ist. Dann wird der Antrag abgelehnt, egal nach welchen Regeln. Du kannst später jederzeit neu beantragen.

Kommt der Bescheid und passt er nicht, ist ein [Widerspruch](https://pflegegrad-tagebuch.de/pflegegrad-widerspruch/) möglich. Wir lesen den Entwurf so, dass auch dann das Recht vom Tag des Antrags gilt.

## Was viele erwarten, und was wirklich passiert

- **„Der Termin mit dem Gutachter muss noch 2026 sein.“** Nein. Nach dem Entwurf zählt der Tag, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht. Der Termin darf im neuen Jahr sein.
- **„Ich brauche erst das Formular der Kasse.“** Nein. Der formlose Satz reicht, das Formular kommt danach.
- **„Wer schon einen Pflegegrad hat, verliert ihn 2027.“** Nicht wegen der neuen Schwellen. Der Entwurf sieht Bestandsschutz vor.
- **„Das ist doch alles schon beschlossen.“** Noch nicht. Aber selbst wenn das Gesetz anders kommt, verlierst du mit einem Antrag im Dezember nichts. Die Leistungen gelten dann ab Dezember statt ab Januar.

## Was du heute tun kannst

1. Schreib heute den Satz an die Pflegekasse und schick ihn per Fax, Einschreiben oder Online-Postfach.
2. Heb den Beleg auf, am besten zusammen mit einer Kopie des Schreibens.
3. Bitte im selben Schreiben um eine Pflegeberatung.
4. Fang mit dem Pflegetagebuch an. Bis zum Termin vergehen meist einige Wochen, das reicht für 14 Tage. Die [Vorlage zum Ausdrucken](https://pflegegrad-tagebuch.de/vorlage/) ist kostenlos.
5. Sammle Medikamentenplan und Arztbriefe in einer Mappe. Die ganze Liste steht in [MD-Begutachtung vorbereiten](https://pflegegrad-tagebuch.de/md-begutachtung-vorbereiten/).

Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Er beschreibt einen Gesetzentwurf, der sich noch ändern kann. Bei deinem konkreten Fall helfen die Pflegeberatung deiner Pflegekasse, ein Pflegestützpunkt oder die Verbraucherzentrale.

## Kostenlose Vorlage

Pflegetagebuch-Vorlage als PDF (4 Seiten): https://pflegegrad-tagebuch.de/pflegetagebuch-vorlage.pdf

## Häufige Fragen

**Bis wann muss ich den Pflegegrad beantragen, damit die alten Schwellen gelten?**

Laut Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 gilt das Recht am Tag der Antragstellung. Der Antrag sollte also bis zum 31. Dezember 2026 bei der Pflegekasse eingehen. Ein Brief sollte wegen der Feiertage bis Mitte Dezember raus. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.

**Zählt der Tag des Antrags oder der Tag der Begutachtung?**

Nach dem Entwurf (§ 142b Abs. 1) der Tag des Antrags. Der Termin mit dem Gutachter darf auch 2027 sein. Nur bei einer Wiederholungsbegutachtung, die die Kasse selbst anstößt, zählt der Tag der Begutachtung.

**Kann ich den Pflegegrad telefonisch beantragen?**

Ja, aber das Datum lässt sich dann schwer belegen. Besser ist ein Satz per Fax, Einschreiben oder über das Online-Postfach der Kasse. Wer schon angerufen hat, schickt den Antrag noch einmal schriftlich hinterher.

**Was ändert sich 2027 beim Pflegegrad?**

Laut Entwurf steigen die Schwellen für Pflegegrad 1 bis 3 auf 15, 30 und 50 Punkte (heute 12,5, 27 und 47,5). In Mobilität, Selbstversorgung und Modul 6 ändert sich die Umrechnung der Punkte. Pflegegrad 4 und 5 bleiben bei 70 und 90 Punkten.

**Verliere ich meinen Pflegegrad durch die Reform?**

Nach dem Entwurf nicht allein wegen der neuen Schwellen, es gibt Bestandsschutz. Wenn sich der Zustand wirklich bessert, kann der Pflegegrad wie bisher sinken.

**Ab wann gibt es Geld, wenn ich im Dezember beantrage?**

Ab dem Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde (§ 33 SGB XI), wenn er bewilligt wird. Ein Antrag im Dezember 2026 heißt also Leistungen ab dem 1. Dezember.

## Quellen

1. Deutscher Bundestag: Erste Lesung Pflegeneuordnungsgesetz (KW 45/2026): https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw45-de-pflegeneuordnungsgesetz-1225076
2. BMG: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PDF): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/Kabinett-GE_Pflegeneuordnungsgesetz_PNOG.pdf
3. BMG: Fragen und Antworten zum Pflegeneuordnungsgesetz: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-21-lp/pnog
4. § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html
5. § 33 SGB XI, Leistungsvoraussetzungen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__33.html
6. § 14 SGB XI, Begriff der Pflegebedürftigkeit: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__14.html
7. § 7a SGB XI, Pflegeberatung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__7a.html
8. § 7b SGB XI, Beratungsgutscheine: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__7b.html
9. § 18c SGB XI, Entscheidung über den Antrag: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18c.html
10. Verbraucherzentrale: Pflegegrad beantragen, so geht's: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/pflegegrad-beantragen-so-gehts-13413
11. BMG: Pflegegeld: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegeld

Geschrieben von Dawid Szewczyk, zuletzt geprüft am 4. November 2026. HTML: https://pflegegrad-tagebuch.de/pflegegrad-2026-beantragen/
