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title: "MD-Begutachtung vorbereiten: Checkliste für den Pflegegrad-Termin"
description: "Checkliste für die MD-Begutachtung: Unterlagen, wer dabei ist, der „gute Tag“, Hausbesuch oder Telefon (Stand 2026), bis 1 Stunde, Bescheid in 25 Arbeitstagen."
url: https://pflegegrad-tagebuch.de/md-begutachtung-vorbereiten/
lang: de
author: Dawid Szewczyk
published: 2026-11-02
updated: 2026-11-02
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# MD-Begutachtung vorbereiten: Checkliste für den Pflegegrad-Termin

**Kurz:** Leg **Medikamentenplan**, **Arzt- und Klinikberichte der letzten 12 Monate**, die Pflegedokumentation eines Pflegedienstes und dein Pflegetagebuch bereit. Sei als Pflegeperson **dabei**. Der Termin dauert **bis zu einer Stunde**. Beim **Erstantrag** kommt der MD immer nach Hause. Telefon oder Video sind nur bei Höherstufung oder Wiederholungsbegutachtung möglich, ab **14 Jahren**, und dein Wunsch nach einem Hausbesuch hat Vorrang. Den Bescheid muss die Pflegekasse **spätestens 25 Arbeitstage** nach dem Antrag schicken.

> Keine Rechts- oder Pflegeberatung. Diese Seite erklärt, wie die Begutachtung nach SGB XI aufgebaut ist und wie ein Pflegetagebuch dabei hilft. Den Pflegegrad legt die Pflegekasse fest. Kostenlose Beratung bekommst du bei der Pflegeberatung deiner Pflegekasse (§ 7a SGB XI) oder einem Pflegestützpunkt.

## Die Checkliste: Unterlagen

Leg alles am Vortag in eine Mappe. Kopien reichen, die Originale behältst du.

- **Medikamentenplan** mit Dosierung, aktuell. Der Medizinische Dienst bittet ausdrücklich darum.
- **Arztbriefe und Befunde** von Hausarzt und Fachärzten, besonders zu Diagnosen wie Demenz, Parkinson, Herzschwäche.
- **Entlassungsberichte** aus Klinik oder Reha. Die AOK nennt die letzten zwölf Monate.
- **Pflegedokumentation** des ambulanten Pflegedienstes, falls einer kommt.
- **Liste der Hilfsmittel**: Rollator, Toilettensitzerhöhung, Pflegebett, Inkontinenzmaterial.
- **Schwerbehindertenausweis** und Bescheide anderer Stellen, falls vorhanden.
- **Liste regelmäßiger Behandlungen**: Physiotherapie, Ergotherapie, Wundversorgung, mit Häufigkeit.
- **Dein Pflegetagebuch**, mit einer Seite Zusammenfassung vorn. Wie es aussehen kann: [Vorlage](https://pflegegrad-tagebuch.de/vorlage/) und [Beispiel](https://pflegegrad-tagebuch.de/pflegetagebuch-beispiel/).
- **Ein Zettel mit deinen drei wichtigsten Punkten**, falls du im Termin den Faden verlierst.

## Wer dabei sein sollte

Die Person, die am meisten pflegt. Das Gesundheitsportal gesund.bund.de schreibt: Bei Menschen mit Demenz und bei einer gesetzlichen Betreuung soll die pflegende Person oder der Betreuer auf jeden Fall dabei sein. § 18a SGB XI sieht vor, dass die Gutachterin pflegende Angehörige befragt, wenn der Versicherte zustimmt.

Wenn deine Mutter nicht gut Deutsch spricht, sollte jemand dabei sein, der übersetzt. Und wenn mehrere Geschwister pflegen: Einigt euch vorher, wer spricht. Drei Stimmen, die sich widersprechen, helfen niemandem.

## Der „gute Tag“: wenn plötzlich alles geht

Viele Menschen reißen sich vor Fremden zusammen. Aus Stolz, aus Scham, oder weil sie bei einer Demenz ihre Lage wirklich anders einschätzen. Die Verbraucherzentrale beschreibt genau das: Die Pflegesituation wird oft geschönt dargestellt. Ihr Rat: glaubwürdig bleiben und den tatsächlichen Zustand zeigen.

So gehst du damit um:

- **Sprich vorher mit ihr.** Nicht „Du musst schlecht wirken“, sondern: „Die Frau will wissen, wobei ich dir helfe. Es ist okay, das zu sagen.“
- **Widersprich nicht vor ihr.** Wenn sie sagt „Ich dusche allein“, sag ruhig: „Ich bin immer dabei, weil du letzte Woche fast ausgerutscht bist.“ Sachlich, ohne Vorwurf.
- **Bitte um ein paar Minuten allein.** Du kannst die Gutachterin bitten, kurz mit dir allein zu sprechen, etwa beim Hinausbegleiten. Oder du gibst ihr deinen Zettel und das Tagebuch.
- **Lass das Tagebuch sprechen.** „Neunmal in zwei Wochen nachts im Flur“ steht da schwarz auf weiß. Darüber muss niemand vor deiner Mutter streiten.
- **Lass sie zeigen, nicht erzählen.** Gutachter bitten oft, etwas vorzumachen, etwa aufzustehen oder ein paar Schritte zu gehen. Hilf dabei nicht mehr und nicht weniger als sonst.

## Hausbesuch, Telefon oder Video: was 2026 gilt

Der Regelfall ist der Besuch zu Hause (§ 18a SGB XI). Seit einer Übergangsregelung (§ 142a SGB XI) und den Begutachtungs-Richtlinien des MD Bund geht in bestimmten Fällen auch ein strukturiertes Telefoninterview, seit September 2024 auch per Video. Die neuen Richtlinien, die seit dem 1. Oktober 2026 gelten, ändern daran nach der Mitteilung des MD Bund nichts Grundsätzliches.

| Situation | Hausbesuch | Telefon oder Video |
|---|---|---|
| Erster Antrag auf einen Pflegegrad | ja | nein |
| Widerspruch gegen den Bescheid | ja, oder Entscheidung nach Aktenlage | nein |
| Kinder unter 14 Jahren | ja | nein |
| Letzte Begutachtung ergab keine Pflegebedürftigkeit | ja | nein |
| Höherstufung oder Wiederholungsbegutachtung, ab 14 Jahren | ja, auf Wunsch immer | möglich |

Wichtig: Wenn du einen Hausbesuch willst, geht er vor. Das steht in § 142a Absatz 4 SGB XI, und die Gutachterin muss dich auf dieses Wahlrecht hinweisen. Bei Menschen mit Demenz, die allein leben, soll ein Telefoninterview laut MD Bund nur nach kritischer Prüfung oder mit einer Bezugsperson stattfinden. Am Telefon sagt deine Mutter vielleicht wieder, dass alles geht. Zu Hause sieht man den Herd mit der abgeklemmten Sicherung.

## Wie der Termin abläuft

- Der MD meldet sich mit einem Termin. Wenn der nicht passt, ruf an und verschiebe früh.
- Die Gutachterin ist eine Pflegefachkraft oder eine Ärztin. Sie hat ein festes Formular mit den Modulen und geht es Punkt für Punkt durch. Was in den Modulen steht: [Pflegegrad berechnen](https://pflegegrad-tagebuch.de/pflegegrad-punkte-module/).
- Sie fragt deine Mutter, dann dich. Sie schaut sich die Wohnung an, besonders Bad, Treppe und Schlafzimmer.
- Laut Medizinischem Dienst und AOK dauert der Termin **bis zu einer Stunde**.
- Am Ende fragt sie meist, ob noch etwas fehlt. Das ist dein Moment für den Zettel.
- Die Gutachterin entscheidet nicht über den Pflegegrad. Sie schreibt ein Gutachten mit einer Empfehlung, und die Pflegekasse entscheidet.

## Die Fristen nach dem Termin

| Was | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Bescheid der Pflegekasse | spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags | § 18c Abs. 1 SGB XI |
| Wenn die Kasse zu spät ist | 70 Euro für jede begonnene Woche, außer die Kasse hat die Verzögerung nicht zu vertreten | § 18c Abs. 5 SGB XI |
| Kein Termin nach 20 Arbeitstagen | Die Kasse muss dir mindestens drei andere Gutachter zur Auswahl nennen | § 18 Abs. 3 SGB XI |
| Im Krankenhaus oder in der Reha, wenn die Versorgung danach geklärt werden muss | Begutachtung spätestens am 5. Arbeitstag nach Antrag | § 18a Abs. 5 SGB XI |
| Das Gutachten | wird dem Bescheid beigelegt, außer du widersprichst der Übersendung | § 18c Abs. 2 SGB XI |

Leistungen gibt es rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem du den Antrag gestellt hast (§ 33 SGB XI). Der Termin selbst muss also nicht im selben Monat sein.

## Stand November 2026: was sich ab 2027 ändern soll

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Er ist **noch kein Gesetz**, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Geplant ist ein Start am 1. Januar 2027. Für die Begutachtung stehen darin drei Punkte, die dich betreffen können:

- **Höhere Punktschwellen** für die Pflegegrade 1 bis 3 und strengere Punktgrenzen in den Modulen 1, 4 und 6. Details in [Pflegegrad berechnen](https://pflegegrad-tagebuch.de/pflegegrad-punkte-module/).
- **Antragsdatum zählt.** Laut Entwurf (§ 142b Abs. 1) gilt das Recht, das am Tag der Antragstellung gilt. Wer bis zum 31. Dezember 2026 einen Antrag stellt, würde also noch nach den heutigen Schwellen begutachtet.
- **Längere Wartezeit.** Vom 1. Januar bis 30. April 2027 soll die 25-Tage-Frist ausgesetzt werden, außer bei besonders dringlichem Bedarf.

Wenn du ohnehin überlegst, einen Antrag zu stellen: Er geht formlos, ein Satz reicht („Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“). Die Verbraucherzentrale rät zu Fax, E-Mail oder Brief statt Telefon, damit du das Datum belegen kannst. Das Formular kommt danach. Ob sich das Vorziehen in deinem Fall lohnt, kann dir die Pflegeberatung sagen.

## Was viele erwarten, und was wirklich passiert

- **„Der MD will uns etwas wegnehmen.“** Die Gutachterin entscheidet nicht über Geld, das macht die Pflegekasse. Sie arbeitet ein Formular ab und kann nur bewerten, was sie sieht und hört. Je klarer du beschreibst, desto genauer wird das Gutachten.
- **„Wir räumen vorher auf und machen sie schick.“** Ordnung ist gut, Theater nicht. Lass Hilfsmittel stehen, wo sie sonst stehen. Wenn der Rollator sonst im Flur steht, steht er auch heute im Flur.
- **„Das ist in zehn Minuten erledigt.“** Plan eine Stunde ein und sag den Termin nicht zwischen zwei Arbeitsterminen zu.
- **„Am Telefon geht es schneller und ist weniger Stress.“** Für Menschen mit Demenz ist das oft der schlechtere Weg. Du darfst auf dem Hausbesuch bestehen.

## Was du heute tun kannst

1. Leg die Mappe an und hak die Unterlagen oben ab. Was fehlt, fordere beim Hausarzt an. Das dauert oft eine Woche.
2. Fang heute mit dem Pflegetagebuch an, wenn du es noch nicht führst. Zwei Wochen vor dem Termin sind ideal: [Vorlage](https://pflegegrad-tagebuch.de/vorlage/).
3. Schreib deine drei wichtigsten Punkte auf einen Zettel. Zum Beispiel: Nacht, Duschen, Tabletten.
4. Sprich mit deiner Mutter über den Termin, ein paar Tage vorher und nicht als Prüfung.
5. Wenn das Gutachten später nicht passt: [Widerspruch mit Pflegetagebuch](https://pflegegrad-tagebuch.de/pflegegrad-widerspruch/). Die Frist ist ein Monat.

Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Kostenlose Hilfe bekommst du bei der Pflegeberatung deiner Pflegekasse (§ 7a SGB XI) und bei Pflegestützpunkten. Nach einem Erstantrag muss dir die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten (§ 7b SGB XI).

## Kostenlose Vorlage

Pflegetagebuch-Vorlage als PDF (4 Seiten): https://pflegegrad-tagebuch.de/pflegetagebuch-vorlage.pdf

## Häufige Fragen

**Wie lange dauert die Begutachtung durch den MD?**

Bis zu einer Stunde, so geben es der Medizinische Dienst und die AOK an. Plan etwas Puffer ein.

**Welche Unterlagen brauche ich für den MD-Termin?**

Medikamentenplan, Arztbriefe und Befunde, Entlassungsberichte aus Klinik oder Reha der letzten 12 Monate, die Pflegedokumentation eines Pflegedienstes, eine Liste der Hilfsmittel und Behandlungen und, wenn vorhanden, dein Pflegetagebuch.

**Darf der MD die Begutachtung per Telefon machen?**

Beim ersten Antrag nicht, bei einem Widerspruch nicht und bei Kindern unter 14 Jahren nicht. Bei Höherstufung oder Wiederholungsbegutachtung ist Telefon oder Video möglich. Dein Wunsch nach einem Hausbesuch hat aber Vorrang (§ 142a Abs. 4 SGB XI).

**Was tun, wenn meine Mutter beim Termin alles schönredet?**

Nicht vor ihr streiten. Ergänze sachlich, was du siehst, und gib der Gutachterin dein Pflegetagebuch und einen Zettel mit den wichtigsten Punkten. Du kannst auch um ein kurzes Gespräch allein bitten.

**Wann kommt der Bescheid nach der Begutachtung?**

Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags entscheiden. Ist sie ohne guten Grund zu spät, zahlt sie 70 Euro pro begonnener Woche (§ 18c SGB XI). Für Januar bis April 2027 plant der Gesetzentwurf eine Ausnahme.

**Soll ich den Antrag noch 2026 stellen?**

Laut Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 gilt für die Schwellenwerte das Recht am Tag der Antragstellung, ab 1. Januar 2027 sollen höhere Schwellen gelten. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Ob es sich für dich lohnt, klärt die Pflegeberatung deiner Kasse.

## Quellen

1. § 18a SGB XI, Begutachtungsverfahren: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18a.html
2. § 18c SGB XI, Entscheidung über den Antrag, Fristen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18c.html
3. § 18 SGB XI, Beauftragung der Begutachtung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18.html
4. § 142a SGB XI, Übergangsregelung für eine telefonische Begutachtung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__142a.html
5. MD Bund: Richtlinien der Pflegebegutachtung: https://md-bund.de/themen/pflegebeduerftigkeit-und-pflegebegutachtung/begutachtungs-richtlinien.html
6. MD Bund: Neue Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit (30.09.2026): https://md-bund.de/aktuell/aktuelle-meldungen/neue-richtlinien-zur-begutachtung-von-pflegebeduerftigkeit.html
7. Medizinischer Dienst: Pflegebegutachtung für Versicherte: https://www.medizinischerdienst.de/versicherte/pflegebegutachtung
8. gesund.bund.de: Pflegebegutachtung: https://gesund.bund.de/pflegebegutachtung
9. AOK: Pflegebegutachtung, Bewertung durch den Medizinischen Dienst: https://www.aok.de/pk/pflegegrad-beantragen/pflegebegutachtung/
10. Verbraucherzentrale: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/begutachtung-durch-medizinischen-dienst-so-koennen-sie-sich-vorbereiten-13414
11. BMG: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz (30.09.2026): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-beschliesst-pflegeneuordnungsgesetz
12. BMG: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PDF): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/Kabinett-GE_Pflegeneuordnungsgesetz_PNOG.pdf
13. BMG: Pflegeberatung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/beratung-im-pflegefall
14. Verbraucherzentrale: Pflegegrad beantragen, so geht's: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/pflegegrad-beantragen-so-gehts-13413

Geschrieben von Dawid Szewczyk, zuletzt geprüft am 2. November 2026. HTML: https://pflegegrad-tagebuch.de/md-begutachtung-vorbereiten/
